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Richtlinien

JWL-Richtlinie
Richtlinie
für die Förderung und Pflege des sportlichen und jagdlichen Schießens
aus Mitteln des JWL Tirol

1. Ziele:
Aufgabe des JWL Tirol nach § 3 seiner Satzungen ist es, den sportlichen und jagdlichen Schießsport mit Büchse und Flinte nach sportlichen Regeln zu pflegen und zu fördern. Durch ein leistungsorientiertes Förderungsprogramm soll die Motivation und die Bereitschaft zur Teilnahme an Landes- Staats- u. Österr. Meisterschaften und Mannschaftsmeisterschaften gesteigert werden. Bei größerer Wettkampferfahrung von Schützen vor allen auf fremden Schießständen, können neue Ideen, Impulse und Erfahrungen auch die Leistungen der gesamten Wettkampfschützen in Tirol positiv und leistungssteigernd beeinflussen.
Die Förderung für die Entsendung zu nationalen Meisterschaften soll unter den Schützen zu einem positiven sportlichen Wettkampfgeist zur Erlangung eines förderungswürdigen Ranglistenplatzes führen.

Die Erreichung dieser Ziele unter Maßgabe der im Verband zur Verfügung stehenden Mittel unter Beteiligung der Mitgliedsvereine.


2. Förderungsmaßnahmen:

2.1 Förderung der Vereine für die Beschickung von Landesmeisterschaften
Für die Entsendung eines seiner Schützen zu einer vom JWL Tirol vergebenen Landesmeisterschaft (gilt für alle Disziplinen) gebührt dem Mitgliedsverein unter der Voraussetzung, dass der/die Starter/in im Endergebnis klassifiziert ist, pro Teilnehmer/in eine Beihilfe laut unten angeführten Förderungssatz. Ebenso erhält der Mitgliedsverein für die Entsendung einer Mannschaft zur Landesmeisterschaft im Mannschaftsschießen pro Mannschaft eine Beihilfe laut unten angeführtem Förderungssatz.

2.2 Förderung von Schützen für die Teilnahme an Staats- Österr. Meisterschaften
Grundlage für die Förderung ist eine vom jeweiligen Fachreferenten zu erstellende Rangliste in der jeweiligen Disziplin (Trap, Parcours, Kugel, usw.)
Aufnahme in die Rangliste finden Schützen, die drei Ergebnisse aus den jeweils zuletzt stattgefundenen Landes- Staats- Österr.- oder internationalen Wettkämpfen zur Berechnung des Ranglistenplatzes vorzuweisen haben.
Die Wertung in der Rangliste erfolgt als rechnerisches Mittel in Prozent von Hundert der erzielten Leistung aus den zur Berechnung herangezogenen Wettkämpfe.
Jeder Schütze hat im Zweifelsfall vor der ersten Wertung zur Rangliste bekannt zu geben, in welcher Klasse er im laufenden Jahr gewertet werden will.
Eine Förderung für die Teilnahme an einer Staats- oder Österreichischen Meisterschaft wird jeweils maximal sechs entsandten Teilnehmern für die Disziplinen JFA, JFU, JFO, JPC, CPS, JKG gewährt.
Für die Teilnahme an Staats- oder Österreichischen Meisterschaften die in Tirol stattfinden, gelten besondere Voraussetzungen; grundsätzlich kann an dieser/n Meisterschaft/en ein/e jede/r teilnehmen. Über die Förderungswürdigkeit entscheidet der jeweilige Referent und der Vorstand. Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand.
Nominiert sind die drei bestplatzierten Schützen der allgemeinen Klasse (Senioren), der beste Junior, der beste Schüler und der beste Senior (Veteran) laut Rangliste.
Die Junioren und Schüler sind mit Vorzug zu behandeln.
Bei Verhinderung eines der nominierten Schützen rückt jeweils der nächstplatzierte Schütze der selben Klasse nach, (vorausgesetzt er ist besser als die Junioren und Schüler ansonsten rückt der Junior oder Schüler nach), und ist somit nominiert.
Nehmen in einer Klasse nicht die maximal geförderte Anzahl an Schützen teil, so rückt der jeweils nächst platzierte Junior oder Schüler nach. Die Förderung besteht aus pauschalen Beihilfesätzen zu den anfallenden Kosten.

2.3 Förderung von Schützen für den Tiroler Cup
Die Ergebnisse bei den Tiroler Meisterschaften zählen zum Tiroler Cup. Die bei den einzelnen Bewerben erbrachten Leistungen werden unabhängig in welcher Klasse der Schütze gewertet wurde, gereiht. Nach den Platzierungen dieser Reihung erhalten die Schützen pro Meisterschaft für einen

   1. Platz       100 Punkte
   2. Platz       90 Punkte
   3. Platz       80 Punkte
    usw.            bis
   10. Platz     10 Punkte

Ex aequo Platzierungen werden mit derselben Punktezahl gewertet (z.B. 2 Zweite je 90 Punkte, der Nächste als Vierter 70 Punkte usw.).
Für die Gesamtwertung zählen die Ergebnisse aller Meisterschaften. Maximum sind somit 600 Punkte. Bei Punktegleichheit entscheiden die höhere Anzahl der Siege, danach die besseren Platzierungen.
Ab dem vierten Platz der Gesamtwertung erfolgt eine ex aequo Wertung nach dem Alphabet.
Der Cupsieger und die Platzierten bis zum dritten Platz erhalten eine Beihilfe laut unten angeführten Förderungssatz.
Außerdem erhält der Cupsieger einen Wanderpreis, der an den Cupsieger des folgenden Jahres weitergegeben wird. Gewinnt einer den Wanderpreis dreimal, so erhält er den Wanderpreis für immer.

2.4 Förderung für erbrachte Leistungen bei Staats- und Österr. Meisterschaften
Für das Erreichen eines Medaillenranges bei diesen Meisterschaften gebührt dem Schützen eine Beihilfe laut unten stehenden Förderungen.

2.5 Förderung von Mannschaften für die Landesmeisterschaft im Mannschaftsschießen
Die 1. bis 3. platzierten Mannschaften erhalten eine Siegesprämie laut unten stehenden Fördersätzen.

2.6 Jugendförderung
Der JWL Tirol gewährt Jugendschützen, das sind Schützen die im laufenden Kalenderjahr das 21 Lebensjahr vollenden oder jünger sind, eine Beihilfe laut unten angeführten Förderungssatz.
Grundlage für die Förderung ist ein vom Jugendschützen geführter Trainingsnachweis. Für eine Förderung beim Wurfscheibenschießen sind mindestens 40 Serien a 25 Scheiben und bei der jagdlichen Kugel zehn 10ner Serien und die Teilnahme an einer Landemeisterschaft erforderlich.


3. Förderungsart:
Diese Richtlinie regelt die finanzielle Förderung der Mitgliedsvereine und der diesen Vereinen angehörenden Schützen durch den JWL Tirol.
Die Förderung erfolgt durch Beihilfen, das sind nicht zurückzuzahlende Zuschüsse. Die Eingesetzen Eurobeträge sind nur Richtwerte und richten sich nach der finanziellen Situation des JWL Tirol.


4. Fördersätze:
Die nachstehenden Fördersätze gelten nur als Grundlage zur Berechnung der Förderhöhe über deren Art und Höhe entscheidet der Vorstand.

4.1 Förderung der Vereine für die Beschickung von Landesmeisterschaften
Pauschale pro Schützen und Meisterschaft laut Ergebnisliste       € 20,00
Pauschale pro Mannschaft und Meisterschaft laut Ergebnisliste       € 500,00
Die Förderung für die Mannschaftsmeisterschaft wird jeweils im darauffolgenden Kalenderjahr ausgezahlt, und fällt nicht in die % Klausel. Ab sieben Mannschaften kann sich die Höhe der Förderung verringern.

4.2 Förderung von Schützen für die Teilnahmen an Staats- und Österr. Meisterschaften
Für Wettkämpfe in Tirol:
Nenngeld Einzel                 einmalig       die Höhe des Nenngeldes
Nenngeld Mannschaft       einmalig       ein Drittel des Nenngeldes

Für Wettkämpfe im übrigen Bundesgebiet:
Nenngeld Einzel                 einmalig       die Höhe des Nenngeldes
Nenngeld Mannschaft       einmalig       ein Drittel des Nenngeldes
Fahrtkosten                         einmalig       € 20,00
Übernachtung      pro Wettkampftag      € 18,50
Verpflegung für 1 Trainingstag       1 Mahlzeit            € 7,50
Verpflegung pro Wettkampftag       2 Mahlzeiten       € 15,00

4.3 Förderung von Schützen für Tiroler Cup
1. Platz       € 100,00 und Wanderpreis
2. Platz       € 75,00
3. Platz       € 50,00

4.4 Förderung für erbrachte Leistungen bei Staats- und Österr. Meisterschaften
Staatsmeisterschaften:
Prämie für Staatsmeistertitel       € 700,00( fällt nicht in die % Klausel)
Prämie für 2. Platz                          € 75,00
Prämie für 3. Platz                          € 50,00

Österreichische Meisterschaften:
Prämie für Österr. Meistertitel       € 100,00
Prämie für 2. Platz                           € 75,00
Prämie für 3. Platz                           € 50,00

4.5 Förderung für Mannschaften als Siegprämie bei der Mannschaftsmeisterschaft
1. Platz       € 150,00
2. Platz       € 125,00
3. Platz       € 100,00

4.6 Förderung für Jugendschützen
Wurfscheiben ab       40 Serien       € 250,00
                                      60 Serien       € 340,00 (Höchstbetrag)
jagdliche Kugel          10 Serien       € 70,00


5. Förderungsabwicklung:
Die Abrechnung der Förderungen nach Punkt 2.2, und 2.6 erfolgt mittels der im Anhang befindlichen Formblätter.
Dem Förderungsantrag ist gegebenenfalls ein vom Veranstalter ausgestellter Beleg über die Höhe des Nenngeldes beizulegen.

Die Förderung nach Punkt 2.1, 2.3, 2.4, und 2.5 erfolgt ohne Antrag durch den Verband. Anträge auf Förderung nach Punkt 2.2 sind von den Schützen selbstständig bis zum 31.Oktober dem zuständigen Fachreferenten zur Bestätigung der Förderungswürdigkeit im Sinne der Richtlinie vorzulegen.
Die bearbeiteten Anträge sind vom Fachreferenten bis 15. November gesammelt dem Kassier zu übermitteln.
Anträge auf Förderung nach Punkt 2.6 sind von den Schützen selbstständig bis 15. November dem Kassier zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Antragsformulare haben die Vereine den Schützen Hilfestellung zu leisten.
Später eingelangte Förderungsanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Kassier errechnet nach Maßgabe der vorhandenen Mittel die Höhe der Förderung die er dem Vorstand bei der nächsten Sitzung (die bis spätestens den 15. Dezember des Jahres statt zu finden hat) zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt. Die Auszahlung erfolgt noch im selben Kalenderjahr.


6. Förderungsvoraussetzungen:
Förderungen werden nur gewährt, wenn
- der Mitgliedsverein bis spätestens 31. März des Jahres seinen fälligen Mitgliedsbetrag an den JWL Tirol geleistet hat,
- der zu fördernde Schütze zum Zeitpunkt der Antragstellung, ordentliches Mitglied eines Vereines ist, der die
   vorgenannte Bedingung erfüllt,
- auf dem Förderungsantrag für Staats- und Österr. Meisterschaften vom zuständigen Fachreferenten die
   Förderungswürdigkeit des Schützen im Sinne der Richtlinie bestätigt wird,
- die zur Abrechnung verwendeten Formblätter leserlich und vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.


7. Zustimmungserklärung:
Der Förderungswerber erklärt sich mit der Abgabe eines Förderungsantrages automatisch damit einverstanden, dass alle im Formblatt enthaltenen, ihn betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Prüfung und Nachweisung an förderungsgebende Stelle des Landes, des Bundes und an den VJWÖ übermittelt werden können.


8. Verpflichtungserklärung:
Die dem JWL Tirol angehörenden Vereine verpflichten sich mit Inkrafttreten dieser Förderungsrichtlinie, deren Bestimmung zu beachten und durchzuführen, sowie im Sinne der unter Punkt 1 dargestellten Ziele zu wirken.


9. Inkrafttreten:
Die Förderungsrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch den Vorstand des JWL Tirol laut § 10 seiner Satzung mit 01.01.2003 in Kraft.
Die Richtlinie gilt bis auf Widerruf durch den Vorstand und wird bei Änderung durch eine Neuverlautbarung den Vereinen zur Kenntnis gebracht.


10. Außerkrafttreten:
Durch Inkrafttreten dieser Richtlinie treten sämtliche die Förderung von Vereinen und Schützen bisher erfolgten Beschlüsse des JWL Tirol außer Kraft.


11. Rückforderung von Förderungen:
Vereine und Schützen die Förderungen zu Unrecht erhalten haben, oder ihren aus den Richtlinien resultierenden Verpflichtungen nicht zu Gänze nachkommen, haben die zu Unrecht erhaltenen Förderungen auf Aufforderung zurückzuerstatten.

Zur Zeit gültige Nenngelder für Landesmeisterschaften des JWL Tirol:
Jagdparcours                   einzel       40 Euro
Compak Sporting            einzel       35 Euro
Jagdliche Kugel               einzel       20 Euro
Alle Trap Disziplinen       einzel       25 Euro
Mannschaften pro Mannschaft          5 Euro





Wettkampfausweise, Qualifikationsrichtlinien & Sportordnung

Informationen zu diesen Themen finden Sie auf folgender Seite:
 Jagd- und Wurftaubenschützen Bundesverband Österreich

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